|
 |
Rausschmiss vom Fitness Studio
|
| « Fitnessstudio für Bodybuilding Training :: Vorschläge bitte für einen Ernährungsplan » |
| Autor |
Nachricht |
Grande
Anmeldedatum: 03.04.2009 Beiträge: 1 Wohnort: Zürich
|
| 03.04.2009, 21:32 Titel: Rausschmiss vom Fitness Studio |
|
|
Hallo zusammen.
Ich erkläre so kurz wie möglich, worum es bei mir geht, obwohl es schon ein paar Sätze braucht, um den Sachverhalt so präzise wie möglich wiederzugeben. Dies wiederum ermöglicht dem Leser eine genauere Beurteilung der Lage. Also: Seid fleissig
Im Dezember 2008 meldete ich mich beim Fitness Studio im eigenen Dorf an. Am Anfang gefiel es mir gut, doch kaum waren zwei Wochen vergangen, passierte etwas Skurriles: Der Fitness Instruktor kam zu mir und sagte aus heiterem Himmel: "Du stinkst, benutze doch in Zukunft ein Deo, sonst kann man hier kaum atmen!" Dies sagte er vor dem ganzen Fitness-Besuch.
Und es war offensichtlich, dass ich nicht stinke (pflege mich intensiv, wechsle täglich die Kleider etc.). Ich meldete den Vorfall dem Chef der Fitness Bude. Doch der tat nichts Weltbewegendes. "Für die ungeschickten Bemerkungen meines Mitarbeiters entschuldige ich mich."Dies war seine trockene Antwort. Mehr schrieb er nicht in seinem Brief. Dieser Vorfall hat mich doch ziemlich erschüttert - war sehr peinlich und daher liess ich mich nur dann blicken, wenn das Personal nicht anwesend war.(was ziemlich belastend war für mich..)
Ich wollte vom Fitness-Abo zurücktreten, doch dieses Recht htte ich nicht (steht auch im Vertrag). Jetzt bin ich auf die Homepage dieses Studios gestossen und dort steht klar und deutlich:
Rücktrittsrecht
Sollten Sie sich wider Erwarten bei uns nicht wohl fühlen, so können Sie innerhalb der ersten 30 Tage von Ihrem Abo zurücktreten. Sie erhalten den Abo-Restwert von uns zurück. Somit haben Sie kein Risiko. Sie können sich selbst und uns einen Monat lang testen.
Ist das nicht eine Art Täuschung?Beeinflussung der öffentlichen Meinung?
"Janu", dachte ich mir, "dann trainiere ich halt weiter in diesem Drecksstudio, habe ja keine andere Wahl."
Für ganze 3 Monate lief alles mehr oder weniger rund, (ich ging dem unfähigen Personal auch aus dem Weg..) bis gestern erneut etwas geschah: Der Fitness-Instruktor, der mich als "Stinker" bezeichnete, kam total verschwitzt und ausser Atem ins Studio. Und der Gestank, den er verbreitete war mehr als offensichtlich. Ich sprach ihn darauf an. Er wurde wütend und begann mich zu beleidigen.
Ich spuckte ihn daraufhin an (ich weiss, das tut man nicht, aber in diesem Augenblick konnte ich nicht anders..). Dann flippte er total aus, kam mir körperlich sehr nahe, beschimpfte mich auf absurde, fast schon infantile Weise (Du A*sch, hast keine Muskeln, schau dir mal den Bizeps an.. oder doch ich sehe was, aber das kommt bestimmt vom Anabolika-Konsum, anders kannst du Muskeln nicht aufbauen) Er schrie auch ziemlich laut und stellte mich erneut bloss vor den Fitness Gästen (waren aber nicht viele).Dann drohte er mir an, die Polizei anzurufen, würde ich das Studio nicht sofort verlassen(hat mir 5 Minuten gegeben). Heute habe ich schriftlich erfahren, dass sie mein Abo annulliert haben (wäre bis Dez 09 gültig gewesen), mit der Begründung gegen die Hausordnung verstossen zu haben...
Der Fitness-Instruktor hat sich auch nicht gerade vorbildlich verhalten und mich provoziert.
Ein Recht auf das Abo-Restwert habe ich anscheinend nicht..
Ist das rechtlich gesehen in Ordnung dem Kunden eine Rücktrittsmöglichkeit zu verbieten? Und muss ein Unternehmen nicht darauf Acht geben, dass der Inhalt der Homepage mit dem des Vertrages übereinstimmt?(sonst: Täuschung...Beeinflussung der öffentlichen Meinung) Ist anspucken strafbar? und öffentliche Blossstellung ("du stinkst")? Können sie mich einfach so rauswerfen, ohne mir einen Teilbetrag zurückzuzahlen?
Für Antworten bedanke ich mich im Voraus: Danke:)
[/b] |
|
 |
casual08
Anmeldedatum: 09.09.2008 Beiträge: 49
|
| 28.04.2009, 09:00 Titel: |
|
|
Hallo Grande!
Die Sachlage ist nicht ganz so einfach, ist irgendwo schon kompliziert.
Zu dem Rücktritt deines Vertrages: Du hättest eigentlich ohne Probleme in dem genannten Zeitraum zurücktreten können, da es auf der Homepage so nieder geschrieben worden ist. Auch daran müssen sie sich halten, es dürfen keine Unstimmigkeiten da sein. Dies ist eine bewusste Täuschung.
Hattest du sie denn darauf Aufmerksam gemacht, dass so eine Rücktrittsmöglichkeit auf Ihrer Homepage zu finden ist?
Ob das Anspucken in diesem Fall oder auch allgemein strafbar sein kann, dass weiß ich leider nicht so genau. Aber ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen, dass der Instrukter da was machen kann.
Das sie dich dann rausgeworfen habe, finde ich schon merkwürdig, denn auch die müssen sich an den unterschriebenen Vertrag halten.
Verstoß gegen eine Hausordnung kann zwar zur sofortigen Kündigung kommen, aber es ist eher der Fall, dass man erst einmal eine Verwahrung bekommt.
Daher denke ich, dass du schon einen Anspruch auf einen Abo-Restwert hast.
Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen, wenn auch leider nicht ganz.
Liebe Grüße, casual08 |
|
 |
|
|
|